Übungsaufgabe 4.

Der im 18. Jahrhundert dem französischen génie entlehnte Begriff geht auf lateinisch genius, nämlich >>Schutzgeist<< zurück. Spätlateinisch bedeutete dies >>schöpferischer Geist, natürliche Begabung<<, es wird heute mit >>überragende schöpferische Geisteskraft; hervorragend begabter schöpferischer Mensch<< assoziiert . Ein „Genie“ wird als „Mensch mit einer hohen schöpferischen Begabung“ definiert.
Der Begriff selbst wurde durch (unter anderem) J. A. Schlegel geprägt und zum Ausdruck ästhetischer Subjektivität (Begriff „Geniezeit“) in Bezug auf Schöpfung und Originalität eines Dichters oder Künstlers. Heute wird ein „Genie“ als Mensch bezeichnet, auf Grund einer bedeutenden und „originalen“ schöpferischen Leistung in den Gebieten Kunst, Politik, Wissenschaft oder Ethik/Moral richtungsweisend für die Zukunft ist. Die Beurteilung ist selbstverständlich abhängig von zeitbedingten Maßstäben und Normen. Das Einhergehen des Geniebegriffs mit der Eigenschaft des Wahnsinns wurde schon seit der Antike immer wieder erwähnt. Psychopathologische oder psychometrische Versuche von Erfassungen eines „Genies“ sind vorhanden, jedoch umstritten. Historisch gesehen wird mit dem neuzeitlichen Welt- und Menschenbild auch die Originalität zum Leitwert des Genies (Renaissance), und die menschliche Selbstverwirklichung. Von einer sogenannten „Geniezeit“ spricht man in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts, sie gipfelt im Sturm und Drang, wo der Begriff zunehmend mit der Natur (später auch Einklang mit insbesondere „göttlicher“ Natur, also quasi das „Genie“ als „zweite Gottheit“) in Korrelation gebracht wird. Herz, Gefühl und Trieb treten als die konstituierenden Momente hervor und drängen Verstand als Genieeigenschaft in den Hintergrund. Außerdem wird der Geniezeit der Durchbruch des Bürgertums als kulturtragende Schicht zugeschrieben. Kant etwa definiert das „Genie“ durch das Einbildungskraft und Verstand (Erkenntnisbezug).
Betrachtet man exemplarisch die Genieauffassung um 1925 so erhält eine Unterscheidung im abstrakten (der höchste Grad geistiger Begabung) und im konkreten (das Genie selbst) Sinne. Genannt werden als „Genies“ und „Universalgenies“ (hier wird geschlossen, dass gleichzeitige „geniale“ Tätigkeiten als „Universalgenie“ zu betiteln sind) Michelangelo und Leonardo da Vinci als „in allen Zweigen der Bildenden Kunst“ tätige „Genies“. Definiert wird ein Genie als (meist) einseitig (oft in Kombination mit sonstigen Defiziten), dem Talent qualitativ und quantitativ überlegen, originell, neues schaffend, als unlösbar geltende Probleme lösend, und sein Zeitalter definierend und neue Epochen einleitend (Schaffensaspekt). Außerdem wird erwähnt, dass die Wahnsinnsforschung im Zusammenhang mit dem Geniebegriff wissenschaftlich (insbes. der verworfene Zusammenhang mit Epilepsie) nachzuweisen versucht wird, von der auch, unter anderem, Shakespeare gesprochen haben soll. Es wird schlussendlich noch der Aspekte der Unwillkürlichkeit genannt, dem das Genie in seinen (manchmal zwanghaften) Schaffensperioden ausgesetzt ist. Es folgt eine Literaturliste.



Literatur:


• Brockhaus: Enzyklopädie in 30 Bänden. Leipzig, Mannheim F.A. Brockhaus 2006 (21., völlig neu bearbeitete Auflage, Band 10 FRIES-GLAR)
• Duden: Herkunftswörterbuch. Etymologie der deutschen Sprache. Mannheim, Leipzig u.a. Dudenverlag 2001 (3., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage, Duden Band 7)
• Duden: Das Bedeutungswörterbuch. Mannheim, Leipzig u.a. Dudenverlag 2010 (4., neu bearbeitete und erweiterte Auflage, Duden Band 10)
• Meyers Lexikon. 7. Auflage. In vollständig neuer Bearbeitung. 12 Bde. Bibliographisches Institut, Leipzig 1924–30. Ergänzungsbde. Bde. 13–15. 1931, 1932, 1933. Atlas-Ergänzungsband. 1933. Orts- und Verkehrslexikon der Deutschen Reiches, 1935. (!: Seite aus Lexikon kopiert, vergessen, Angaben über Auflage usw. zu machen, Recherche Internet, daher Angabe fragwürdig!)

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